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Amt (historisches Verwaltungsgebiet)

Das Amt (lateinisch officium ‚Amt‘) war vom Spätmittelalter bis zum 20. Jahrhundert eine Institution mit der Aufgabe, herrschaftsgebundene Rechte des Landesherrn, des Stadtherrn oder der Klöster zu verwalten. Die Bezeichnung ging auch auf die entsprechenden Gebiete selbst über, teilweise auch auf den Sitz des Amtes.[1] Dabei ging es nicht nur um Eigentumsrechte der Herrschaft, sondern auch um die regionale Gerichtsbarkeit. Daneben oder parallel dazu bestanden in einigen Gebieten des Heiligen Römischen Reiches Zente (Cent), deren Aufgaben sich ergänzen oder überschnitten. Die Zent war aber immer mit einem Gericht verbunden. Spätestens zum Anfang des 19. Jahrhunderts wurden deren Aufgaben durch Ämter übernommen.

Der Leiter des Amtes war ein Amtmann, der in einem Amtshaus residierte.

  1. Stichwort Amt 2). In: Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Johann Gottlob Immanuel Breitkopf und Compagnie, Leipzig 1793, S. 252 (zeno.org Digitalisat).

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Ametimõis ET

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