Our website is made possible by displaying online advertisements to our visitors.
Please consider supporting us by disabling your ad blocker.

Responsive image


Amtsbezeichnung

Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an. Bei Soldaten entspricht die Amtsbezeichnung dem Dienstgrad (siehe: Dienstgrade der Bundeswehr). Im Vorbereitungsdienst führen Beamte auf Widerruf anstelle der Amts- eine Dienstbezeichnung (bis zur Dienstrechtsreform 2009 galt dies auch in der laufbahnrechtlichen Probezeit, siehe Anstellung (Beamtenrecht)).

In Österreich wird stattdessen vom Amtstitel gesprochen. Dieser Begriff war auch in Deutschland üblich, wo er jedoch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vom Begriff der Amtsbezeichnung abgelöst wurde.[1]

  1. vergleiche § 37 des Deutschen Beamtengesetzes

Previous Page Next Page






Úřední titul Czech Title of authority English

Responsive image

Responsive image