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Analytische Psychotherapie

Die analytische Psychotherapie (AP) ist die zusammenfassende Bezeichnung für eine bestimmte in Deutschland von der gesetzlichen Krankenkassenversorgung zugelassene Form der Psychotherapie. Es ist die Bezeichnung für eine psychoanalytisch begründete Psychotherapie. Der Begriff grenzt die analytische Psychotherapie von den sonstigen zugelassenen Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie und der Systemischen Therapie[1] ab und wird auch als Abgrenzung zur „klassischen“ Psychoanalyse verwendet.

Die Verfahren „tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie“ und „analytische Psychotherapie“ existieren in diese Differenzierung als Kassenleistung seit 1967 ausschließlich in Deutschland, international gibt es eine ähnliche kassenärztliche Versorgung nur in wenigen anderen Ländern (z. B. Finnland, Schweiz).[2]

  1. Systemische Therapie: Anerkennung des Nutzens und der medizinischen Notwendigkeit als Psychotherapieverfahren - Gemeinsamer Bundesausschuss. Abgerufen am 27. Oktober 2019.
  2. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA): „Bekanntmachung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie in der kassenärztlichen Versorgung.“ In: Bundesanzeiger. Band 1967, Nr. 180.

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