Die 1913 von Anders Jordahl erfundenen Ankerschienen werden in Stahlbetonelemente oberflächenbündig einbetoniert, um das Einsetzen von Spezialschrauben für die Befestigung von Komponenten zu ermöglichen.
Ankerschienen bestehen aus C-förmigen Schienen (offene Stahlprofile) und Ankern (meist Kopfbolzen), die mittels Verschweißung oder Vernietung/Verschmiedung verbunden sind. Um das Eindringen von Beton in den Schieneninnenraum während des Betonierens zu verhindern, werden Ankerschienen mit einem Füller versehen.
Zum System gehören T-förmige Schrauben, die im Regelwerk Spezialschrauben genannt werden. Sie werden wegen ihrer Form und Funktion auch Hammerkopfschrauben, Kerbzahnschrauben oder Hakenkopfschrauben genannt. Die Spezialschrauben werden nach der Entfernung des Füllers in die Ankerschiene eingesetzt. Sie sind vor ihrem Anziehen zur Befestigung einer Komponente entlang der Schiene verschiebbar und erlauben damit Justierungen – entweder zum Ausgleich von Bautoleranzen oder weil zum Zeitpunkt der Planung der genaue Befestigungsort noch nicht bekannt war oder wegen einer Änderung der Nutzung.