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Anwendungssoftware
Apps ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter Apps (Begriffsklärung) aufgeführt.
Als Anwendungssoftware, auch Anwendungsprogramm, Anwendung oder Applikation,[1] werden Computerprogramme bezeichnet, die Anwender wie Unternehmen, Verwaltungen, Behörden, Institutionen, Vereine und sonstige Organisationen, aber auch Einzelpersonen für geschäftliche, dienstliche, sonstige organisationsbezogene oder private Zwecke einsetzen,[1] um eine nützliche oder gewünschte nicht systemtechnische Funktionalität zu bearbeiten oder zu unterstützen.[2] Sie dienen der „Lösung von Benutzerproblemen“.[3]
↑ abHermann Gehring, Roland Gabriel: Wirtschaftsinformatik. Springer Gabler, ISBN 978-3-658-37701-4, S.74.
↑Hermann Engesser (Hrsg.): Duden Informatik. Ein Sachlexikon für Studium und Praxis. 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, korrigierter Nachdruck. Dudenverlag, Mannheim u. a. 1993, ISBN 3-411-05232-5.