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Apostasie

Länder, in denen die Todesstrafe bei Apostasie gilt

Der Ausdruck Apostasie (griechisch ἀποστασία apostasía ‚Abfall‘, ‚Wegtreten‘ (vom ursprünglichen Sitz oder Standort); von ἀφίσταμαι aphístamai ‚abfallen‘, ‚wegtreten‘)[1] oder „Abfall (vom Glauben)“ bezeichnet in der Theologie die Abwendung von einer Religionszugehörigkeit (beispielsweise Kirchenaustritt oder Übertritt zu einem anderen Bekenntnis, Konversion). Jemand, der eine Apostasie vollzieht, ist ein Apostat. Während eine Häresie nur eine oder mehrere überlieferte Lehren der betreffenden Religionsgemeinschaft bestreitet, besteht die Apostasie, auch „Abfall vom rechten Glauben“ genannt, in der Ablehnung der verlassenen Religion als solcher.

Der Begriff stammt aus der christlichen Tradition und bezeichnete zunächst den „Abfall vom christlichen Glauben“, besonders der römisch-katholischen Kirche. Heute wird er auch für die Apostasie im Islam verwendet. Einige Länder der islamischen Welt ahnden Apostasie mit der Todesstrafe.

Der Begriff ist eine Fremdbezeichnung für eine Person oder Gruppe aus der Sicht der verlassenen Religionsgemeinschaften und in den allermeisten Fällen mit stark abwertendem Urteil verbunden.

  1. Wilhelm Gemoll: Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch. Durchgesehen und erweitert von Karl Vretska mit einer Einführung in die Sprachgeschichte von Heinz Kronasser. 9. Auflage. Hölder-Pichler-Tempsky u. a., Wien u. a. 1965.

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