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Arbeitsbuch

Beispiel für ein Arbeitsbuch der DDR (Zeitraum 1950–1961)

Das Arbeitsbuch war ein von staatlichen Stellen ausgestelltes Dokument, das einem Arbeitgeber bei der Einstellung verpflichtend vorzulegen war. Ziel war es, die berufliche Mobilität von Arbeitnehmern zu kontrollieren und von der Zusage durch den früheren Arbeitgeber abhängig zu machen. Damit sollte es Arbeitnehmern unmöglich gemacht werden, Lohnunterschiede zwischen Unternehmen oder Branchen mittels eines Firmenwechsels auszunutzen. Das Arbeitsbuch war somit ein Mittel, die Berufsfreiheit grundsätzlich einzuschränken, nach 1935 zudem ein Instrument der wirtschaftlichen Mobilmachung zur Vorbereitung des Vierjahresplans.

In einigen Ländern wie Slowenien war das Arbeitsbuch noch bis 2009 gebräuchlich und für jeden Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben. In der DDR wurde das Dokument teilweise bis 1967 geführt.


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