Unter Arbeitskraft versteht man in der Wirtschaft die mit körperlicher oder geistiger Tätigkeit verbundene Fähigkeit, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Umgangssprachlich werden auch Arbeitspersonen als „Arbeitskräfte“ bezeichnet.
Nur Menschen haben die Fähigkeit entwickelt, Arbeit zu leisten.[1] Diese Arbeit kann aus körperlicher oder geistiger Arbeit, auf Plankonformität, Weisheitsvermittlung oder Sozialstrukturförderung beruhender Arbeit (Art der Betätigung) oder leitender oder ausführender Arbeit (Rangstellung) bestehen. Das Kompositum Arbeitskraft setzt sich aus den Bestandteilen „Arbeit“ für jede Art von Tätigkeit gegen Arbeitsentgelt und „Kraft“ im Sinne einer Person (wie bei Führungskraft, Fachkraft oder Bürokraft) und weniger der physikalischen Kraft zusammen. Danach handelt es sich um Personen, die Arbeit gegen Entgelt leisten.