Our website is made possible by displaying online advertisements to our visitors.
Please consider supporting us by disabling your ad blocker.

Responsive image


Arierparagraph

Als Arierparagraph bezeichnet man bestimmte diskriminierende Vorschriften in Gesetzen, Verordnungen und Satzungen staatlicher und nichtstaatlicher Körperschaften (z. B. in Gesetzen zur Beamtenschaft des Staates oder auch einfach eine diskriminierende Vorschrift zur Mitgliedschaft im Regelwerk nichtstaatlicher Zusammenschlüsse), wodurch nur „Arier“ als Mitglieder zugelassen wurden, so etwa mit § 3 des NS-Berufsbeamtengesetzes von 1933. Die auf ein „blutsgebundenes“ biologisches Abstammungskonzept bezogene Unterscheidung zwischen „Ariern“ und „Nicht-Ariern“ ist in den Termini einer Rassenlehre begründet, mit deren Hilfe Bevölkerungsteile stigmatisiert und ausgegrenzt werden.

Im Nationalsozialismus waren Vorschriften dieses Typs gegen den jüdischen Bevölkerungsteil und gegen die Roma-Minderheit gerichtet. Sie hatten Vorläufer in Deutschland und Österreich seit der Ausbreitung antisemitischer und antiziganistischer Vorstellungen und der völkischen Bewegung ab dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts.


Previous Page Next Page