Als Assoziierungsabkommen (auch Assoziationsabkommen) werden völkerrechtliche Verträge bezeichnet, bei denen sich der Vertragspartner an eine zwischennationale oder supranationale Gemeinschaft bindet, jedoch nicht (Voll-)Mitglied der Gemeinschaft wird.[1] Dem assoziierten Partner werden dabei Rechte und Pflichten eingeräumt.
Assoziierungsabkommen sind allgemein in der Handelspolitik üblich.