Als Atommacht oder Nuklearmacht (englisch nuclear weapon state) wird ein Staat bezeichnet, der über Kernwaffen verfügt und zusätzlich die geeigneten Trägersysteme betreibt, um die Kernwaffen einsetzen zu können.
Als offizielle Atommächte gelten nach dem Atomwaffensperrvertrag (NVV) (englisch Non-Proliferation of Nuclear Weapons (NPT)) von 1968 die fünf Länder USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und die Volksrepublik China.[1] Diese Länder haben vor dem 1. Januar 1967 eine Kernwaffe oder einen anderen Kernsprengkörper hergestellt und zur Explosion gebracht. Die fünf Länder sind zugleich die fünf Vetomächte bzw. ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der UN.
NATO-Länder, wie ab 1955 auch (West-)Deutschland, sind Teil der sog. „nuklearen Teilhabe.“[2][3]
Weitere bekannte Länder im Besitz von Kernwaffen sind Indien, Pakistan und Nordkorea. Von weiteren Ländern (Israel, Iran) wird vermutet, ein Kernwaffenprogramm zu betreiben oder anzustreben. Andere Länder wiederum haben angestrebte Atomwaffenprogramme offiziell aufgegeben (Südafrika). Ebenfalls gibt es Länder, denen die technischen Möglichkeiten zur nuklearen Bewaffnung eingeräumt werden, z. B. Japan oder Südkorea. Letztere sind jedoch keine Nuklearmächte und werden hier nicht behandelt.
Militärische Verbände im Besitz von Atomwaffen werden auch als Atomstreitkraft bezeichnet.
Die fünf Atommächte bekräftigten am 3. Januar 2022 in einem gemeinsamen Statement ihre Absichten, einen Atomkrieg und nukleares Wettrüsten vermeiden zu wollen.[4]