Mit der Aufenthaltskarte weist der freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Bürgers des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates besitzt, also sogenannter Drittstaatsangehöriger ist, sein Aufenthaltsrecht in Deutschland nach. Wegen der rechtspolitischen Hintergründe → Zweck der Aufenthaltskarte.