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Aufenthaltsstatus (Deutschland)

Muster einer Aufent­halts­er­laub­nis zu Be­schäfti­gungs­zwecken für Dritt­staats­ange­hö­rige

Unter Aufenthaltsstatus versteht man umgangssprachlich die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt einer Person im Inland. Die Bezeichnung ist kein Rechtsbegriff. Sie wird zwar in einigen Vorschriften des deutschen Aufenthaltsrechts[1], im Bereich des Datenschutzrechts[2] und teilweise im Schulrecht der Bundesländer[3] verwendet, dort aber nicht definiert.

  1. § 11 AsylbLG, § 78, § 78a und § 91d AufenthG, die Anlage zur AZRG-DV und Art. 4 Bayerisches Aufnahmegesetz vom 24. Mai 2002 (Bay. GVBl. S. 192).
  2. Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung).
  3. § 4 Verordnung über die einjährige Berufsfachschule im Land Berlin (VO einjährige OBF) vom 19. September 2007 (GVBl. S. 489); § 3 [Hamburgische] Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsvorbereitungsschule (APO-BVS) vom 20. April 2006 (HambGVBl. S. 189).

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