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Aufenthaltsstatus (Deutschland)
Unter Aufenthaltsstatus versteht man umgangssprachlich die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt einer Person im Inland. Die Bezeichnung ist kein Rechtsbegriff. Sie wird zwar in einigen Vorschriften des deutschen Aufenthaltsrechts[1], im Bereich des Datenschutzrechts[2] und teilweise im Schulrecht der Bundesländer[3] verwendet, dort aber nicht definiert.
↑§ 4 Verordnung über die einjährige Berufsfachschule im Land Berlin (VO einjährige OBF) vom 19. September 2007 (GVBl. S. 489); § 3 [Hamburgische] Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsvorbereitungsschule (APO-BVS) vom 20. April 2006 (HambGVBl. S. 189).