Ein Aufruhr ist eine Aktion einer größeren Menschenmenge gegen eine bestehende Ordnung in Form von Auflehnung und Zusammenrottungen, insbesondere gegen die Staatsgewalt.[1] Er kann sich in Empörung sowie gewaltsamen Protesten insbesondere gegen politische Missstände äußern.
Aufruhr bedeutet allgemein ‘Erhebung, Empörung’, insbesondere ‘heftige Erregung’, und ist seit der Mitte des 15. Jahrhunderts in hochdeutschen Texten, im 14. Jahrhundert bereits in mnd. uprōr nachweisbar. In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts kam Aufrührer ‘Empörer, Rebell’ (Ende 15. Jh.) sowie das Adjektiv aufrührerisch ‘einen Aufruhr hervorrufend, empörerisch’ auf, abgeleitet von Aufrührer und löst zu Beginn des 18. Jahrhunderts die älteren Bildungen aufrührig und aufrührisch ab. Es ist vereinzelt neben diesen schon im 16. Jahrhundert bezeugt.[2] Ferner wird mit Aufruhr eine starke Erregung (‚in Aufruhr geraten‘; ‚jmdn. in Aufruhr bringen‘) sowie eine starke Bewegung (‚Aufruhr der Naturelemente‘) bezeichnet.