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Ausflaggung

Unter Ausflaggung ist in der Schifffahrt der Wechsel der Nationalflagge zu verstehen, ohne dass sich die Eigentumsverhältnisse am Schiff ändern. Gegenbegriffe sind Rückflaggung und Einflaggung.[1]

In diesem Zusammenhang wird eine Nationalflagge, deren Verwendung wesentliche Kosteneinsparungen ermöglicht, als Billigflagge bezeichnet, und der entsprechende Staat als Billigflaggenstaat.[2]

  1. Homepage des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
  2. Billigflagge. In: Gabler Wirtschaftslexikon online. Abgerufen am 13. Januar 2018.

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