Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw. Teilnahme einer Person. Verursacht wird diese durch die Wechselwirkung ungünstiger sozialer oder anderer Umweltfaktoren (Barrieren) und solcher Eigenschaften der Betroffenen, welche die Überwindung der Barrieren erschweren oder unmöglich machen.[1]
Behinderung wird demnach nicht als „Krankheit“ betrachtet: Behindernd wirken in der Umwelt des Menschen sowohl Alltagsgegenstände und Einrichtungen – oder das Fehlen solcher Einrichtungen – (physikalische Faktoren) als auch die Einstellung anderer Menschen (soziale Faktoren). Gegenständliche Barrieren erhalten ihre behindernde Eigenschaft oft durch mangelnde Verbreitung von universellem Design, das nicht nur Bedürfnisse zahlenmäßig großer oder einflussreicher Bevölkerungsgruppen berücksichtigt.[2][3]
Das Partizip behindert, von dem die Personenbezeichnung Behinderte abgeleitet ist, kann abhängig vom eigenen Blickwinkel oder Standpunkt benutzt werden:
Diese im deutschsprachigen Raum verbreitete Zweiteilung der Erklärungsansätze wird international überwiegend als unterkomplex bewertet. Zum einen gibt es Ansätze, beide Modelle in einer Theorie der Behinderung zu vereinigen. Zum anderen weist Sophie Mitra (Fordham University in New York) darauf hin, dass es mindestens neun verschiedene Varianten des sozialen Modells der Behinderung gebe.[4]