Ein Beisasse (auch Beiwohner, Beisitzer, Inwohner, Schutzverwandter, Schutzbürger, Hintersasse) ist Bürger einer Stadt mit eingeschränktem Bürgerrecht. Der Unterschied zwischen Bürgern und Beisassen entwickelte sich im mittelalterlichen Stadtrecht und bestand bis ins 19. Jahrhundert, in der Schweiz bis zur Totalrevision der Bundesverfassung im Jahr 1874.[1]