Als Bekenntnisschrift wird in den reformatorischen Kirchen eine schriftliche Zusammenfassung von Glaubensgrundlagen (Glaubensbekenntnis, Katechismus, Kirchenordnung u. a.) einer kirchlichen Gemeinschaft (Konfession, Kirche oder Kirchenbund) bezeichnet; der Plural bezieht sich meist auf eine – häufig kirchenrechtlich verbindliche – Sammlung bzw. einen Kanon solcher und ähnlicher Grundtexte.