Berichtigung bedeutet allgemeinsprachlich sowohl den Vorgang des Richtigstellens, Verbessern oder Korrigierens als auch dessen Ergebnis.[1]
In Druckwerken erscheint es gelegentlich als die Überschrift auf einer Sonderseite, wo Fehler, die sich in der Druckfahne nicht mehr beheben ließen, behoben werden. In deutschen Schulen ist „Berichtigung“ die Überschrift über Nachträgen zu schriftlichen Arbeiten, in denen die orthographischen Fehler (z. B. eines Schulaufsatzes) vom Schüler richtiggestellt werden.
Die Rechtswissenschaft kennt die Berichtigung von Verhandlungsprotokollen, gerichtlichen Entscheidungen, Verwaltungsakten und Gesetzen. Die Berichtigung betrifft allein offenbare Unrichtigkeiten, wie Schreib- und Rechenfehler. Die Berichtigung kann auf Antrag oder von Amts wegen vorgenommen werden.