Eine Berufskrankheit (früher auch Gewerbekrankheit) ist eine Gesundheitsschädigung, die durch berufliche Arbeit bedingt ist und zudem formal als Berufskrankheit anerkannt wurde. Typische Berufskrankheiten sind Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats sowie Erkrankungen durch anorganische Stäube (Asbestose und Silikose). Psychische Erschöpfungszustände, wie das Burnout-Syndrom, Psychische Erkrankungen und auch die berufsspezifisch nur im Bereich Maritime Medizin weltweit bei Seeleuten zu beobachtende Seafarer Fatigue zählen bislang nicht zu den Berufskrankheiten und müssten von daher für die gesetzlich versicherte Person „bei berufsbedingt hinreichend hohem Erkrankungsrisiko“ zusammen mit einem Fachanwalt für Sozialrecht anhand der von Hausarzt und Facharzt dokumentieren einzelnen Diagnosen im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit schlussendlich vom Bundessozialgericht auf die Möglichkeit einer „Wie-Berufskrankheit“ mit Entschädigung im konkreten Einzelfall gerichtlich gründlich überprüft werden.