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Bescheid

Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts. Die genaue Bedeutung unterscheidet sich je nach Rechtsordnung.

In der Umgangssprache versteht man unter „Bescheid“ jedoch eine Nachricht oder Auskunft („jemandem Bescheid sagen/geben“)[1] oder Kenntnis („Bescheid wissen“).[2]

  1. Helmut Linhart, Der Bescheid: Form, Aufbau und Inhalt, 2017, S. 1
  2. DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 23. März 2022.

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