Dieser Artikel befasst sich mit dem Bescheid als behördliches Schreiben für Österreich und Deutschland. Für die Schweiz siehe
Verfügung. Zu weiteren Bedeutungen siehe
Bescheid (Begriffsklärung).
Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts. Die genaue Bedeutung unterscheidet sich je nach Rechtsordnung.
In der Umgangssprache versteht man unter „Bescheid“ jedoch eine Nachricht oder Auskunft („jemandem Bescheid sagen/geben“)[1] oder Kenntnis („Bescheid wissen“).[2]
- ↑ Helmut Linhart, Der Bescheid: Form, Aufbau und Inhalt, 2017, S. 1
- ↑ DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 23. März 2022.