Besonderes Sicherheitsrecht ist ein theoretisches Ausbildungs- und Prüfungsfach bei der bayerischen Polizei. In dem Fach werden verschiedene, für die Arbeit der Polizei wichtige, Gesetze aus dem deutschen Nebenstrafrecht sowie dem Ordnungswidrigkeitenrecht (ohne Verkehrsordnungswidrigkeiten) unterrichtet.
Das Fach wird sowohl in der Ausbildung für den mittleren Dienst als auch für den gehobenen Dienst unterrichtet. Es werden Bundes- und auch Landesgesetze gelehrt.
Ziel ist es, dem angehenden Polizisten Wissen in den Gesetzen zu vermitteln, die neben dem Strafgesetzbuch weitere Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbestände enthalten und für die spätere tägliche Arbeit des Beamten von Bedeutung sind.
In dem Fach werden von den Anwärtern Klausuren abgelegt; das Fach ist weiterhin Prüfungsfach bei der Anstellungsprüfung.