Bestand bezeichnet alleine oder als führender Wortbestandteil verschiedene rechtliche Begriffe.
Grundsätzlich bezeichnet Bestand in der Rechtssprache den Zustand eines Bestehens, oder des Stehenbleibens überhaupt.[1] Besonders aber die ununterbrochene und unverletzte Fortdauer im Sinne von: die Sache oder ein Recht hat Bestand oder auch, es wird eine dauerhafte Sache in Bestand (in ein dauerhaftes Rechtsverhältnis, z. B. Miete) gegeben bzw. genommen.
Weiterhin bedeutet es eine Menge oder Gesamtheit von vorhandenen Gegenständen, Sachen oder Rechten.
In Deutschland und der Schweiz ist „Bestand“ auch historische und regionale Bezeichnung für Miete oder Pacht, aktuell (2022) ist der Begriff in Österreich diesen Bedeutungen übergeordnet, siehe Bestandvertrag.