Unter Bestandsschutz (auch Bestandssicherung, Bestandsgarantie, Besitzstandswahrung, Besitzstandsschutz; englisch grandfathering, deshalb auch deutsch Großvaterrechte) versteht man Regelungen in Gesetzen oder Verträgen, wonach Rechtsverhältnisse, die bereits vor einer verschärfenden gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden haben, auch dann unverändert bestehen bleiben, wenn sie in der geänderten Gesetzeslage nicht mehr vorgesehen sind und nicht mehr neu abgeschlossen werden können.