Ein Bestandsverzeichnis ist ein Verzeichnis eines Bestandes. Im Recht ist die Erstellung und Führung eines Bestandsverzeichnisses in vielen Fällen vorgeschrieben. Dazu gehört auch das Bestandsverzeichnis, das im deutschen Grundbuchrecht der erste Teil des Grundbuchblatts ist, in welchem die Grundstücke oder grundstücksgleichen Rechte mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Katasterangaben eingetragen werden. Auch für Verwaltungszwecke werden häufig Bestandsverzeichnisse erstellt. Außerdem werden Bestandsverzeichnisse besonders für Kulturgüter eingerichtet.