Das Bezirksgericht Dornbirn (BG Dornbirn) ist das zuständige ordentliche Gericht erster Instanz für den Gerichtsbezirk Dornbirn (deckungsgleich mit dem politischen Bezirk Dornbirn) in streitigen und außerstreitigen Zivilverfahren und in Strafsachen.
Das Bezirksgericht Dornbirn untersteht dem Landesgericht Feldkirch. Alle Gerichte in Vorarlberg unterstehen wiederum dem Oberlandesgericht Innsbruck.