Unter Bienenrecht versteht man die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen, die die Rechtsverhältnisse der Bienenhaltung regeln. Dabei kann man das Bienenrecht grob unterteilen in das Bienenprivatrecht (Nachbarrecht, Haftungsfragen, Schwarmrecht) und das öffentliche Bienenrecht (baurechtliche Zulässigkeit der Bienenhaltung, Lebensmittelrecht, Tierseuchenrecht).