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Bilaterales Monopol

Treten auf Angebots- und Nachfrageseite des Marktes für ein Produkt auf beiden Seiten jeweils nur ein Marktteilnehmer auf, spricht man von einem bilateralen Monopol (oder zweiseitigem Monopol[1]). Es treffen also Monopol und Monopson zusammen. Dies ist zu unterscheiden von einer Situation mit zwei Anbietern, dem so genannten Duopol. Gibt es auf einem Markt zwar mehr als einen Anbieter oder Nachfrager, aber dennoch nur sehr wenige, so spricht man von einem Oligopol bzw. Oligopson.

  1. Duden: Das Lexikon der Wirtschaft, Mannheim 2001, Seite 77

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