Bildrechte sind die Urheberrechte des Lichtbildners an seinem Lichtbild oder Lichtbildwerk. Außerdem fallen hierunter das Persönlichkeitsrecht einer fotografierten Person, das Hausrecht beim Fotografieren auf fremden Grundstücken[1] sowie gewerbliche Schutzrechte an einem fotografierten Gegenstand, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Fotografiererlaubnis erforderlich machen.