Der biologische Pflanzenschutz ist in der Literatur nicht einheitlich definiert. Wissenschaftlich definiert man biologischen Pflanzenschutz als "die Nutzung bzw. die Verwendung lebender Organismen (einschließlich Viren) sowie biologischer Wirkstoffe und Prinzipien".[1] Dazu zählen die Erhaltung, Förderung, Ansiedlung und Ausbringung von Nutzorganismen (biologische Maßnahmen), die Nutzung von Pheromonen (biotechnische Verfahren), und in einigen Definitionen auch die Nutzung von Naturstoffen, organischen und anorganischen Substanzen als Pflanzenschutz- und Stärkungsmittel.
Eine breitere Definition setzt biologischen Pflanzenschutz mit dem Ökologischen Pflanzenschutz gleich und versteht darunter den nicht chemischen Pflanzenschutz von Kulturpflanzen vor Schadorganismen und anderen destruktiven Einflüssen.[2] Diese breitere Definition umfasst auch physikalische und kulturtechnische Maßnahmen sowie den Einsatz nicht chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel. Dabei gilt es, die Bedürfnisse von Pflanzen, Tieren, Boden, Klima und Luft (biotische und abiotische Ökofaktoren) und deren Wechselwirkungen untereinander zu berücksichtigen und ein stabiles Gleichgewicht anzustreben. In diesem Sinne orientiert man sich an natürlichen, stabilen Ökosystemen und Eingriffe sollen im biologischen Pflanzenschutz Ökosysteme möglichst nicht stören und ohne Gift erfolgen. Der Schutz ist vorrangig präventiv und auf die Stärkung der Pflanzen und der Nutzorganismen ausgerichtet, erst sekundär sind direkte Maßnahmen gegen Schaderreger vorzunehmen.[2][3][4] Der Pflanzenschutz im Ökolandbau stellt eine gesetzlich definierte Form des Ökologischen Pflanzenschutzes dar, für den über die allgemeinen Prinzipien hinaus genaue Bestimmungen hinsichtlich der zugelassenen Pflanzenschutzmittel gelten.