Blockstellen (Abkürzung Bk) sind Bahnanlagen, die in ihrer Funktion als Zugfolgestelle einen Zugfolgeabschnitt begrenzen.
Blockstellen verfügen in der Regel über je ein Blocksignal pro Fahrtrichtung und Streckengleis. Sie finden sich vor allem dort, wo der Abstand zwischen zwei Bahnhöfen so groß ist, dass die angestrebte Mindestzugfolgezeit nicht erreicht werden kann. Früher war ausschlaggebender Beweggrund für die Einrichtung von Blockstellen, dass Verständigungen zwischen den Zugfolgestellen nicht über längere Entfernungen möglich waren.
Eine Blockstelle kann zugleich als Abzweigstelle, Anschlussstelle, Ausweichanschlussstelle, Bahnhof, Deckungsstelle, Haltepunkt, Haltestelle oder Überleitstelle eingerichtet sein.[1] Der ausschließliche Status einer Betriebsstelle als Blockstelle trifft dann zu, wenn sie nur ihre grundsätzliche Aufgabe der Zugfolgeabschnittbegrenzung auf der freien Strecke wahrnimmt und keine weiteren Funktionen, wie z. B. den Übergang von Zügen auf ein anderes Gleis, erfüllt.