Als Bohrlochpfeife[1] oder Bohrpfeife,[2] auch Pfeife, Fuchs[3] oder Büchse[2] bezeichnet man im Bergbau[1] und im Tunnelbau,[4] den hinteren Teil eines Sprengbohrloches, der nach dem Schießen stehen geblieben ist.[1] Da von Bohrlochpfeifen eine Gefahr für die Personen, die im Bereich der Sprengstelle arbeiten, ausgeht, sollte das Entstehen von Bohrlochpfeifen möglichst vermieden werden.[5] Bohrlochpfeifen, die noch Sprengstoff enthalten, gelten nach Bergrecht als Versager und sind dementsprechend zu behandeln.[6]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 5.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 12.