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Bundesexekution

Die Bundesexekution ist in einem Staatenbund oder Bundesstaat das Recht des Bundes, gegen einzelne Mitglieder bzw. Gliedstaaten militärisch vorzugehen, wenn diese gegen Pflichten verstoßen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bund ergeben. Der Begriff ist in Deutschland deckungsgleich mit der Bezeichnung „Reichsexekution“, abhängig vom jeweiligen Staatsnamen.


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