Bundesgericht BGer | |
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Hauptsitz | Lausanne, Kanton Waadt |
Vorsteher | Yves Donzallaz[1] |
Stellvertreter | François Chaix[1] |
Mitarbeiterzahl | 40 Bundesrichter, 18 nebenamtliche Richter, 160 Gerichtsschreiber, 190 weitere Mitarbeitende[1] |
Webpräsenz | www.bger.ch |
Das Bundesgericht (BGer; französisch Tribunal fédéral, TF; italienisch Tribunale federale, TF; rätoromanisch , TF) ist das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Als Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) gehört es zu einer der drei Staatsgewalten im politischen System der Schweiz.
Es hat seinen Hauptsitz im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne im Kanton Waadt. Zwei der vier öffentlich-rechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts befinden sich in Luzern (früher Eidgenössisches Versicherungsgericht als organisatorisch selbständige Sozialversicherungsabteilung des Bundesgerichts). Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die Bundesrichter; der amtierende Bundesgerichtspräsident ist Yves Donzallaz.[2]
Das Bundesgericht entscheidet als letzte Instanz über Rechtsstreitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich (Einwohner–Einwohner), im öffentlich-rechtlichen Bereich (Einwohner–Staat), im strafrechtlichen Bereich (Staat–Einwohner), aber auch bei Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund. Entscheide im Bereich Menschenrechtsverletzung können dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zur Beurteilung unterbreitet werden.
Das Bundesgericht prüft auf Beschwerde von Betroffenen, ob das Recht beim angefochtenen Entscheid richtig angewendet wurde. Mit seinen Urteilen stellt das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des Bundesrechts im ganzen Land sicher. Seine Entscheide tragen zur Entwicklung des Rechts und zu dessen Anpassung an veränderte Verhältnisse bei. Es schützt die Rechte des Einwohners, die er gemäss der Bundesverfassung hat. Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehörden orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts und übernehmen dessen Grundsätze. Das Verfahren vor Bundesgericht findet auf dem schriftlichen Weg statt. Eine Gerichtsverhandlung mit Anhörung von Parteien und Zeugen oder Plädoyers der Anwälte gibt es nicht. Vielmehr stützt sich das Bundesgericht für sein Urteil auf den Sachverhalt, wie er von den Vorinstanzen festgestellt wurde, ausser dieser sei besonders fehlerhaft. Die Urteile werden meist auf dem Zirkulationsweg gefällt. Stimmen alle beteiligten Richter dem Urteilsvorschlag des Instruktionsrichters zu, ist der Fall so entschieden. Sonst kommt es zu einer öffentlichen Urteilsberatung.
Kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass ein unteres Gericht nicht korrekt entschieden hat, hebt es den angefochtenen Entscheid auf und schickt ihn gegebenenfalls zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurück. Das Bundesgericht übt neben seiner Tätigkeit als oberstes Rechtsprechungsorgan die administrative Aufsicht über das Bundesstraf-, das Bundesverwaltungs- und das Bundespatentgericht aus.