Bundessozialgericht — BSG — | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Oberster Gerichtshof des Bundes |
Aufsichtsorgan(e) | Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
Bestehen | seit 11. September 1954 |
Hauptsitz | Kassel |
Leitung | Christine Fuchsloch, Präsidentin |
Website | www.bsg.bund.de |
Das Bundessozialgericht (BSG) ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland und gehört mit Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes mit Sitz in Kassel (§ 38 Abs. 1 SGG).
Als Behörde ist das Bundessozialgericht – wie das Bundesarbeitsgericht – dem Ressort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstellt und unterliegt dessen allgemeiner Dienstaufsicht.[1] In seiner Tätigkeit als Gericht ist es jedoch unabhängig.