Bundesverwaltungsgericht — BVerwG — | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Oberster Gerichtshof des Bundes |
Aufsichtsorgan(e) | Bundesministerium der Justiz |
Bestehen | seit 1952 (BGBl. I S. 625, 635) |
Hauptsitz | Leipzig |
Leitung | Andreas Korbmacher (Präsident) Susanne Rublack (Vizepräsidentin) |
Website | www.bverwg.de |
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (Verwaltungsgerichtsbarkeit)[1] und neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof und Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.[2][3] Es hat seinen Sitz im Gebäude des ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig.
Als Behörde ist das Bundesverwaltungsgericht wie der Bundesfinanzhof und der Bundesgerichtshof dem Portefeuille des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) unterstellt und unterliegt dessen allgemeiner Dienstaufsicht. In seiner Tätigkeit als Gericht ist es jedoch unabhängig.