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Charta der Vereinten Nationen

Charta der Vereinten Nationen
Kurztitel: UN-Charta, VN-Charta (nicht amtlich)
Titel (engl.): Charter of the United Nations
Abkürzung: UN-Ch. (nicht amtlich)
Datum: 26. Juni 1945
Inkrafttreten: 24. Oktober 1945
Fundstelle: BGBl. 1973 II S. 430, 431 6-sprachig,
Statut des Internationalen Gerichtshofs S. 505;
Änderung Art. 61: BGBl. 1974 II S. 769, 770
Änderung Art. 40: BGBl. 1980 II S. 1252
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Völkerrecht
Unterzeichnung: 26. Juni 1945
Ratifikation: 24. Oktober 1945

Konsolidierter Volltext der Charta
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Urfassung der Charta (PDF; Anklicken für die gesamte Fassung)

Die Charta der Vereinten Nationen (Aussprache [ˈkarta…]; in Österreich Satzung der Vereinten Nationen, kurz: UN-Charta, im wissenschaftlichen Gebrauch auch Charta der OVN) ist der Gründungsvertrag und damit die „Verfassung“ der Organisation der Vereinten Nationen (UN, UNO). Sie enthält auch das Statut des Internationalen Gerichtshofs als Bestandteil.

Die Charta wurde am 26. Juni 1945 durch 50 der 51 Gründungsmitglieder auf der Konferenz von San Francisco unterzeichnet. Wegen der noch nicht abgeschlossenen Regierungsbildung in Polen wurde für dieses Land im Dokument ein Freiraum gelassen.[1] Die zugehörige Unterschrift wurde am 15. Oktober 1945 geleistet, wodurch Polen zum 51. Gründungsmitglied wurde.[1] Die Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft,[2] nachdem sie von den fünf UN-Vetomächten (Frankreich, Sowjetunion, Republik China, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika) sowie der Mehrheit der anderen Unterzeichner ratifiziert worden war.

Die Charta als völkerrechtlicher Vertrag bindet alle Mitglieder aufgrund der entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts. Sie hat Vorrang vor allen anderen internationalen Abkommen eines Staates, sobald er Mitglied der Vereinten Nationen ist.[3] Änderungen der Charta erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung, darunter die Zustimmung aller fünf UN-Vetomächte.[4]

In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen am 6. Juni 1973 von Bundespräsident Gustav Heinemann unterzeichnet. Der Beitritt beider deutscher Staaten erfolgte am 18. September 1973.[5]

Die Charta wurde wesentlich von Immanuel Kants Schrift Zum ewigen Frieden inspiriert.[6] Ihr Vorläufer war die am 28. Juni 1919 unterzeichnete Satzung des Völkerbundes, auf der die Organisation des Völkerbundes gründete.

  1. a b Die Entwicklung der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen, 1945 bis 2011. In: bpb.de. 1. Oktober 2017, abgerufen am 18. März 2019.
  2. Die Gründung der Vereinten Nationen. In: DGNV.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. März 2018; abgerufen am 18. März 2019.
  3. Art. 103 Charta der Vereinten Nationen.
  4. Art. 108 Charta der Vereinten Nationen; Referenz in Resolution 1991 (XVIII) der Generalversammlung vom 17. Dezember 1963.
  5. Deutschland in den Vereinten Nationen. In: bpb.de. 2. Februar 2011, abgerufen am 18. März 2019.
  6. Konstantin Pollok: Die Vereinten Nationen im Lichte Immanuel Kants Schrift Zum ewigen Frieden (Memento vom 23. Oktober 2017 im Internet Archive), Sic et Non 1996; Lothar Brock: Wozu brauchen wir heute die Vereinten Nationen? Bilanz und Perspektiven der Weltorganisation (Bundeszentrale für politische Bildung) (abgerufen am 22. Oktober 2017).

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