Der Codex Theodosianus ist eine spätantike Gesetzessammlung, die der oströmische Kaiser Theodosius II. (408–450) gemeinsam mit seinem Vetter, dem jungen weströmischen Kaiser Valentinian III. (425–455), gegenüber dem Senat von Konstantinopel 429 in Auftrag gab. Aufgezeichnet werden sollten die römischen Gesetze und seit 312 promulgiertes Kaiserrecht, beginnend mit Konstantin dem Großen. Einbezogen waren die Codices Gregorianus und Hermogenianus, insbesondere deren Reskripte.[1] Die große Masse aber machten Briefe (epistulae) und Verkündungen (orationes) gegenüber Amtsträgern und dem Senat aus, nicht hingegen Privatbescheide. Treibende Kraft der eingesetzten Gesetzeskommission aus Beamten und Rechtsgelehrten soll Antiochus der Jüngere (Chuzon) gewesen sein.[2] Seit dem 3. Jahrhundert war eine Fülle von Kaisergesetzen erlassen worden, die zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt hatten, weshalb die Gesetzesberatungen unter die Maxime gestellt wurden, die Inhalte fehlerfrei zusammenzuführen, „unter Ausschluss jeder Widersprüchlichkeit im Recht“.[3] Der Wunsch nach einer Sammlung für den praktischen Gebrauch ging von der Beamtenschaft der kaiserlichen Zentralbürokratie und von der städtischen Oberschicht aus.[4]