Die Constitutio Romana (auch Constitutio Lothari) war ein Vertrag hinsichtlich des Ablaufs der Papstwahl, welcher am 11. November 824 zwischen dem römisch-fränkischen Kaiser Lothar I. (795–855) und Papst Eugen II. (824–827) geschlossen wurde. Das Abkommen bestimmte insbesondere, dass der Papst von Klerus und Volk von Rom gewählt werden und in Anwesenheit kaiserlicher Boten geweiht werden sollte, nachdem der Elekt gegenüber dem Kaiser ein Treuegelöbnis abgelegt hatte.