Our website is made possible by displaying online advertisements to our visitors.
Please consider supporting us by disabling your ad blocker.

Responsive image


Dekret

Ein Dekret (lateinisch decretum ‚Beschluss, Verordnung‘, zu dēcernere ‚beschließen, entscheiden‘) ist ein von einer Behörde, Regierung oder einem Staatsoberhaupt erlassener Rechtsakt, in der Regel in Form einer Verordnung oder Verfügung mit Gesetzeskraft.

Im kaiserzeitlichen römischen Recht waren decreta Urteile, definitive Entscheidungen eines Rechtsstreits. Anwendung fanden sie im gesamten Privatrecht (ius civile), Schwerpunkte nicht im schuld- beziehungsweise obligatorischen Bereich lagen, sondern im Erb- und Personenrecht (vgl. zur Systematik: Institutionensystem).

In der deutschen Rechtssprache wird das Dekret auch als Erlass bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Ausdrucksweise wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht.


Previous Page Next Page






مرسوم Arabic مرسوم ARY المرسوم ARZ Dekret AZ Decret Catalan Dekret Czech Dekret Danish Decree English Dekreto EO Decreto Spanish

Responsive image

Responsive image