Our website is made possible by displaying online advertisements to our visitors.
Please consider supporting us by disabling your ad blocker.

Responsive image


Denkmalschutz

Denkmalschild in Schwerin
Das unter Denkmalschutz stehende Baudenkmal Anatomisches Theater der Tierarzneischule in Berlin mit einem restaurierten Gebäudeteil (links) und einem unsanierten Gebäudeteil (rechts)
Ein Bodendenkmal: Mauerreste alter Vorgängerbauten im Bereich der Alten Saline in Bad Reichenhall
Technisches Denkmal: Vorgarnherstellung in der Tuchfabrik Müller, Euskirchen
Modernes Baudenkmal:
Sachs-Stadion in Schweinfurt von Paul Bonatz (1936)

Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und so diese zumeist architektonisch anspruchsvollen Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.

Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes. Maßnahmen, die zur Erhaltung und Unterhaltung von Kulturdenkmälern notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.


Previous Page Next Page