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Deontische Logik

Deontische Logik ist der Bereich der Logik, der die logischen Verhältnisse von Begriffen, die sich auf das Sollen beziehen, untersucht. Begriffe, die sich auf das Sollen beziehen, sind Gebot (Pflicht), Verbot, Erlaubnis und andere mehr.

Etymologisch entstammt der Ausdruck aus dem altgriechischen δέον déon (Gen. δέοντος déontos). "to déon" wird verschieden übersetzt: unter anderem mit das Nötige, das Angemessene, das "Erforderliche", "das Notwendige", die "Pflicht".

Als Gegenbegriff wird vereinzelt der Terminus ontische Logik gebildet[1]. "Ontische Logik" ist dann die Logik der Sätze (nur) über das Sein (siehe zur Seinslehre auch Ontologie).

Sätze über das Sein haben in der (zweiwertigen) Logik die Wahrheitswerte wahr oder nicht wahr (falsch). Sätze über das Sollen sind nicht wahr oder falsch, sondern gültig oder nicht gültig (ungültig)[1].

Zu beachten ist der Unterschied zwischen einer Norm und einem Normsatz: "Normen gebieten, verbieten oder erlauben ein bestimmtes Verhalten, Normsätze behaupten demgegenüber, daß ein bestimmtes Verhalten geboten, verboten oder erlaubt sei."[2]. Je nach dem Zusammenhang kann derselbe Satz eine Norm oder einen Normsatz ausdrücken. Mit dem Satz "Mord ist verboten" kann das Verbot des Mordes (Norm) oder die Behauptung, dass Mord verboten sei, gemeint sein (Normsatz)[3]. Ein Normsatz als Behauptung über eine Norm kann wahr oder falsch sein[1].

Die deontische Logik ist eine formale, philosophische, nichtklassische Logik. Sie wird als Anwendungsfall der Modallogik, als "Modallogik im weiteren Sinn" oder (nur) als Logik in Anlehnung an die Modallogik betrachtet.

Wie die ontische Logik wird die moderne deontische Logik formalisiert und wenn möglich kalkülisiert betrieben. Über die dabei zugrunde zu legenden deontischen (deontologischen) Grundbegriffe bestehen unterschiedliche Ansichten.

  1. a b c Jan C. Joerden: Deontische Logik., in: Eric Hilgendorf, Jan C. Joerden (Hg.): Handbuch Rechtsphilosophie. Stuttgart, Metzler 2017, ISBN 978-3-476-05309-1, S. 242
  2. Hans-Joachim Koch, Helmut Rüßmann: Juristische Begründungslehre: eine Einführung in Grundprobleme der Rechtswissenschaft. München: Beck, 1982 (Schriftenreihe der Juristischen Schulung; H. 22), ISBN 3-406-03452-7, S. 45
  3. Vgl. Hans-Joachim Koch, Helmut Rüßmann: Juristische Begründungslehre: eine Einführung in Grundprobleme der Rechtswissenschaft. München: Beck, 1982 (Schriftenreihe der Juristischen Schulung; H. 22), ISBN 3-406-03452-7, S. 45

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