Depublizieren ist das Entfernen von Internetseiten aus dem öffentlich zugänglichen Bereich, das die Online-Angebote (Telemedien) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland im Sommer 2009 für ihre Archivbestände begannen und seit dem 1. September 2010 auch für die laufende Berichterstattung nach meist siebentägiger Frist durchführen. Die gemäß Rundfunkstaatsvertrag (RStV) depublizierten Internetseiten müssen bei diesem Vorgang nicht gelöscht werden, sie sind aber nicht mehr öffentlich abrufbar.
Nach ARD-Einschätzung ist das deutsche Verfahren zum Depublizieren öffentlich-rechtlicher Internetseiten das aufwändigste weltweit.[1] Zwar hat auch die BBC ihre Online-Angebote reduziert, um ihre Gebührenfinanzierung zu rechtfertigen,[2] der in Großbritannien angewandte Public-Value-Test – Vorbild des deutschen Drei-Stufen-Tests – betrifft aber nur Großprojekte.[1] Der ORF verzichtet im Unterschied zu den deutschen Sendeanstalten auf die nachträgliche Überprüfung bereits vorhandener Angebote.[1] Schätzungen über den Gesamtumfang des Depublizierens älterer öffentlich-rechtlicher Internet-Inhalte belaufen sich auf über eine Million Online-Dokumente.[2][3]
Der Begriff „Depublizieren“ oder „Depublikation“[4][5] wird außerdem verwendet, wenn umstrittene[6] oder fehlerhafte[7] Online-Inhalte aus dem öffentlich zugänglichen Bereich entfernt werden.[8][9] Er wird auch bei privaten Medien verwendet.[10][11][12]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Niggemeier2010-07-19.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Heise2010-09-06.