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Dichterjurist

Der Begriff Dichterjurist bezeichnet einen Dichter (Epiker, Lyriker, Dramatiker) mit juristischer Ausbildung. Der Begriff wurde von Eugen Wohlhaupter in den 1950er-Jahren in der Rechtswissenschaft etabliert und wird mittlerweile auch in der Literaturwissenschaft verwendet. Vom Dichterjuristen im engeren Sinn, der sein Studium abschloss (z. B. Franz Kafka), lässt sich der Dichterjurist im weiteren Sinn, der sein Studium abbrach (z. B. Jacob Grimm), unterscheiden.

Den Hang zu schreiben verspüren viele Dichterjuristen schon in Kindheit und Jugend (z. B. Kurt Tucholsky). Die Beschäftigung mit dem Recht gewinnt an Terrain während des Studiums, das teils aus echtem Interesse (Alexis Piron), teils als „Brotstudium“ (wohl Heinrich Heine) auf Wunsch der Eltern (Georg Heym) begonnen wird. Nach Ende der Ausbildung und Etablierung im Beruf erlangt das Verfassen von Romanen, Dramen und Gedichten wieder verstärkte Bedeutung (Bernhard Schlink). Fiktionales Schreiben steht dabei entweder neben der beruflichen Tätigkeit (Goethe) oder tritt ganz an deren Stelle (John Grisham).


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Dichterjurist ALS

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