Das Dienstgericht des Bundes ist ein Dienstgericht für Richter in Deutschland. Als Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entscheidet es über disziplinarrechtliche und dienstrechtliche Fragen von Bundesrichtern und Mitgliedern des Bundesrechnungshofs. Gesetzliche Grundlagen für den Senat sind die §§ 61–68 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und § 18 des Bundesrechnungshofgesetzes (BRHG). Das Dienstgericht des Bundes entscheidet zudem über Revisionen gegen Urteile der Dienstgerichtshöfe für Richter der Länder, sowie (wenn der Weg zu den Dienstgerichtshöfen nicht eröffnet ist) über (direkte) Revisionen gegen die Urteile der Dienstgerichte der Länder (§ 62 Abs. 2 DRiG).