Ein Dienstvergehen (auch Dienstpflichtverletzung genannt) ist eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten (§ 77 Abs. 1 S. 1 BBG; § 47 Abs. 1 S. 1 BeamtStG), Soldaten (§ 23 Abs. 1 SG), Richters (§ 77 Abs. 1 S. 1 BBG i. V. m. § 46 DRiG), Zivildienstleistenden (§ 58 ZDG) oder Notars (§ 95 BNotO).
Eine veraltete zusammenfassende Bezeichnung für Dienstvergehen und Amtsdelikte ist Amtsvergehen.[1]