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Digitale Rechteverwaltung

Digitale Rechteverwaltung (auch Digitales Rechtemanagement, Digitale Beschränkungsverwaltung oder kritisch-ironisch Digitale Rechteminderung[1] bzw. englisch Digital Rights Management oder kurz DRM) ist eine Art von Kopierschutz, bei dem nicht die Kopie verhindert wird, sondern die Nutzung (und Verbreitung) digitaler Medien kontrolliert werden soll.[2]

Vor allem bei digital vorliegenden Film- und Tonaufnahmen, aber auch bei Software, elektronischen Dokumenten oder elektronischen Büchern findet die digitale Nutzungsverwaltung Verwendung. Sie ermöglicht Anbietern, die solche DRM-Systeme einsetzen, prinzipiell neue Abrechnungsmöglichkeiten, um beispielsweise mittels Lizenzen und Berechtigungen sich Nutzungsrechte an Daten, anstatt die Daten selbst, vergüten zu lassen. Für den Endnutzer bedeutet das eine Beschränkung.[1]

  1. a b Digitale Rechteverwaltung. gnu.org, abgerufen am 6. Februar 2015: „Zu vermeidende Wörter (oder mit Sorgfalt zu verwendende), weil sie voreingenommen oder verwechselbar sind Vorlage:Cite web: Der Parameter language wurde bei wahrscheinlich fremdsprachiger Quelle nicht angegeben.
  2. Kopierschutz bei E-Books: Arten und Einschränkungen. In: elektronische-buecher.net. Abgerufen am 17. Juni 2020: „Der harte Kopierschutz verhindert nicht das Kopieren des E-Books. Er verhindert aber das Lesen der kopiergeschützten E-Books auf nicht berechtigten Lesegeräten.“

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