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Dissertation

Eine Dissertation (abgekürzt Diss.), Doktorarbeit, seltener Promotionsschrift, Dissertationsschrift oder Doktorschrift, offiziell auch Inauguraldissertation, Antritts- oder Einführungsdissertation, ist eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Wissenschaftlichen Hochschule mit Promotionsrecht. Zur Promotion ist neben der Veröffentlichung der Dissertation (Hochschulschrift) entweder eine mündliche Prüfung (Rigorosum) oder eine mündliche Verteidigung der Dissertation (Disputation) notwendig.

Das Wort „Dissertation“ stammt vom lateinischen Wort dissertatio ab, das „Auseinandersetzung“, „Erörterung“ oder „ausführliche Besprechung“ bedeutet. Ursprünglich war die dissertatio eine Art Thesenpapier, das die Kernleistung der Promotion, die disputatio, ergänzen und vorbereiten sollte.[1] Im 19. Jahrhundert kehrte sich die Gewichtung von Dissertation und mündlichem Verfahren um, weshalb man die vor 1800 publizierten Dissertationen generell als „ältere Dissertationen“ bezeichnet.[1] Sie sind nicht mit heutigen Dissertationen vergleichbar.

Die Dissertation ist heute der bei weitem aufwendigste und wichtigste Leistungsbestandteil der Promotion zum Doktor, deren Umfang mehrere hundert Seiten umfassen kann. Weitere Leistungsbestandteile können eine mündliche Prüfung, die Rigorosum, Defensio oder Disputation genannt wird, sowie ein mehrsemestriges Doktoratsstudium sein. Die Regeln und der Ablauf des Promotionsverfahrens unterscheiden sich je nach Rechtsrahmen, Universität und Fakultät.

Im Gegensatz zu einer Examens-, Magister- oder Diplomarbeit, die nach Themenvorgabe durch Hochschullehrer entsteht und im Regelfall nur den aktuellen Forschungsstand wiedergeben soll, ist eine Dissertation eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit, die in der Regel einen forschungsbasierten Wissenszuwachs enthalten soll. Sie wird meistens an einem universitären Institut unter Betreuung eines Hochschullehrers erstellt, der traditionell „Doktorvater“ (bzw. „Doktormutter“ im Fall von Professorinnen und Privatdozentinnen), Mentor oder Betreuer genannt wird. Nach den meisten deutschen und österreichischen Promotionsordnungen muss ein Zweitbetreuer von Anfang an festgelegt werden; hierbei kann es sich auch um Angehörige einer anderen Universität handeln. Im Normalfall müssen die Betreuer(innen) habilitiert sein, an den meisten deutschen Universitäten dürfen daneben auch Juniorprofessoren Promotionen betreuen. Die Dissertation kann dabei auch außerhalb der Hochschule, also ohne Anstellung oder Immatrikulation bei einer Universität, angefertigt und „extern“ bei dieser eingereicht werden.

In Deutschland darf ein Doktorgrad in der Regel erst geführt werden, nachdem die Dissertation publiziert wurde. Daneben erlauben manche Prüfungsordnungen die vorübergehende Führung eines „Dr. des.“ (Doctor designatus) nach erfolgreicher mündlicher Prüfung. Die Publikationspflicht für Doktorarbeiten ist eine deutsche Besonderheit und wurde im 19. Jahrhundert eingeführt, um die Qualität der Dissertationen zu erhöhen.

  1. a b Werner Allweis: Von der Disputation zur Dissertation. Das Promotionswesen in Deutschland vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert. In: Paul Kaegoein, Franz Georg Kaltwasser, Wolfgang Kehr, Richard Landwehrmeyer,Günther Pflug (Hrsg.): Dissertationen in Wissenschaft und Bibliotheken (= Rudolf Jung, Paul Kaegbein [Hrsg.]: Bibliotheks- und Informationspraxis. Band 23). K.G. Saur, München, New York, London, Paris 1979, ISBN 3-598-21123-6, S. 13–28, doi:10.1515/9783111325941.13.

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