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Dreiphasenwechselstrom

Als Dreiphasenwechselstrom – nach Bezug auch als Dreiphasenwechselspannung oder kurz als Drehstrom[1] bezeichnet – wird in der Elektrotechnik eine Form von Mehrphasenwechselstrom benannt, die aus drei einzelnen Wechselströmen oder Wechselspannungen gleicher Frequenz besteht, die zueinander in ihren Phasenwinkeln fest um 120° verschoben sind.

Umgangssprachlich wird der Dreiphasenwechselstrom als Starkstrom bezeichnet, was nicht ganz korrekt oder zumindest ungenau ist.[2] Verständlich wird die Bezeichnung aus dem Umstand, dass bei gleichem Materialaufwand die doppelte elektrische Leistung wie bei einphasigem Wechselstrom transportiert werden kann.

Anwendung findet das Dreiphasensystem vor allem im Bereich der elektrischen Energietechnik für Transport und Verteilung von elektrischer Energie in Stromnetzen. Beispiele dafür sind die überregionalen Drehstrom-Hochspannungs-Übertragungsnetze, Niederspannungsnetze im Bereich der lokalen Stromversorgung oder Drehstrommaschinen, die als Antrieb von Aufzügen oder in elektrisch angetriebenen Fahrzeugen eingesetzt werden.

Es lassen sich Dreiphasenwechselstrom-Transformatoren mit geringerem Kernquerschnitt als gleich leistungsstarke einphasige Transformatoren herstellen. Der Einsatz des Dreiphasensystems ist ab einigen Kilowatt wirtschaftlich sinnvoll und begründet die Bedeutung im Bereich der elektrischen Energietechnik.

  1. DIN 40108:2003-06 „Stromsysteme – Begriffe, Größen, Formelzeichen“ Abschnitt 3.3.2.3 Drehstromsystem, Dreiphasen-Stromsystem, Mehrphasen-Stromsystem mit der Phasenzahl m = 3.
  2. In Deutschland wurde in den VDE-Vorschriften bis zum Jahr 2000 für alle ein- oder mehrphasigen Anlagen bis 1000 V, die nicht unter die Rubrik Kleinspannung (umgangssprachlich Schwachstrom) fielen, die Begriffe Starkstrom bzw. Starkstromanlage angewandt. In neueren VDE-Vorschriften werden Anlagen bis 1000 V als Niederspannungsanlagen bezeichnet. Der Begriff Starkstromanlagen findet seither nur noch in Normen für Anlagen ab 1 kV Nennspannung Anwendung. Die Bauwesennormung DIN 276 verwendet weiterhin für alle elektrischen Anlagen, die nicht ausschließlich der Signalübertragung dienen, den Begriff Starkstromanlagen.
    In der Schweiz werden gemäß Art. 2 EleG im Unterschied zu Schwachstromanlagen Starkstromanlagen als «solche angesehen, bei welchen Ströme benützt werden oder auftreten, die unter Umständen für Personen oder Sachen gefährlich sind.»

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