Drogenschmuggel ist das widerrechtliche, zumeist verdeckte, Verbringen von Drogen über eine Grenze; häufig im Rahmen des illegalen Drogenhandels. Die Widerrechtlichkeit ergibt sich hierbei bereits aus dem Umstand, dass die Schmuggelware an sich in mindestens einem der betroffenen geographischen Gebiete als illegale Substanz („Droge“) gilt. Andere rechtswidrige Umstände, wie beispielsweise die unterlassene Verzollung, können hinzukommen.
In einem weiteren Sinn bezeichnet Drogenschmuggel auch das Verbringen von Drogen in spezifische Einrichtungen, wie insbesondere Gefängnisse.[1][2]